Auskunft und Beratung

Auskunft und Beratung

Unternehmen des Verkehrsgewerbes erhalten u. a. zu nachfolgend aufgeführten Punkten Auskünfte und werden entsprechend beraten:

  • bei Existensgründung
  • in betriebswirtschaftlichen Fragen
    (insbesondere Fahrzeugkostenrechnung /Nutzungsausfallberechung, Kalkulation, Betriebsübertragung, Kooperation)
  • in Fragen der Qualitätssicherung
  • in verkehrsrechtlichen Fragen
    (z. B. Straßenverkehrsrecht, Güterverkehrsrecht, nationales und internationales Gefahrgutrecht, EU-Bestimmungen)
  • in arbeits- und sozialrechtlichen Fragen
    (z. B. Löhne, Gehälter, Spesen, Urlaub, Kündigung, Fahrpersonal)
  • Zu Verfahren vor dem Arbeitsgericht

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